Abgeltungssteuer: Das zahlst du auf ETFs!

Du legst dein Geld in Aktien oder ETFs an? Glückwunsch, gute Gewinne sind dir somit sicher. Doch Vater Staat will ebenfalls einen Anteil. Und holt sich diesen mit der Abgeltungssteuer.

Kurz und knapp

  • Die Abgeltungssteuer ist eine Kapitalertragssteuer, die seit 2009 fällig ist.
  • Die Steuer in Höhe von 25 % wird direkt von der Bank abgeführt, also „abgegolten“.
  • Kapitalerträge sind z.B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auf Aktien, Fonds etc.
  • Ein Teil deiner Gewinne gewährt dir der Fiskus mit dem Sparerpauschbetrag steuerfrei.
  • Beim Verkauf von Aktien fällt keine Steuer an, wenn du diese vor 2009 gekauft hast.
  • Mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 wurde die Besteuerung vereinfacht.

Investierst du dein Geld in Aktien oder Fonds – wie zum Beispiel ETFs – stolperst du irgendwann über das Wort Abgeltungssteuer. Was diese Steuer ist, wie hoch sie ist, verrät dir dieser Artikel.

Was ist die Abgeltungssteuer einfach erklärt?

Die Steuer ist eine Kapitalertragssteuer und damit eine Einkommensteuer. Fällig ist die Abgeltungssteuer somit auf Kapitalerträge. Zum Beispiel auf…

  • Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen
  • Zinsen und Dividenden auf Aktien und Fonds
  • Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Bausparen

Da ETFs Indexfonds sind, unterliegen diese ebenfalls der Abgeltungssteuer. Apropos: Die Abführung übernimmt deine Bank, welche die Steuer direkt an den Fiskus abführt. Damit ist die Steuer ohne dein Zutun ABGEGOLTEN. Daher der Begriff Abgeltungssteuer.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2022

Die Steuer führte der Bund übrigens 2009 ein. Seither kassiert das Finanzamt 25 Prozent auf deine Kapitalgewinne. Ein VIERTEL deiner Gewinne kassiert also Vater Staat. Dazu kommen obendrein der Solidaritätszuschlag (Soli) und eventuell Kirchensteuer.

Immerhin: Eine gewisse Summe gewährt dir das Finanzamt steuerfrei. Dieser Freibetrag – der Sparerfreibetrag oder Sparerpauschbetrag – beträgt seit 2023 für Singles 1.000 Euro, für zusammenveranlagte (Ehe)Paare 2.000 Euro. Auf Gewinne in dieser Höhe musst du keine Steuern abführen. Dieses Steuergeschenk musst du jedoch aktiv beantragen. Und zwar mit dem Freistellungsauftrag – Infos hier.

Obacht: Bis Ende 2022 betrug der Sparerfreibetrag nur 801 (Singles) bzw. 1.602 Euro (Paare).

Mit der Anhebung des Steuerpauschbetrags zum 01.01.2023 strich der Gesetzgeber leider die Abrechnung von Werbungskosten. Als solche galten zum Beispiel die Kosten für einen Kredit, um mit diesem Geld Aktien zu kaufen. Solche Kosten kannst du NICHT mehr geltend machen.

Wie hole ich mir zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück?

Stellst du keinen Freistellungsauftrag, führt deine Bank dagegen die Steuern ab. Das Geld – dein Geld – ist somit weg. Erst mal. Denn über deine Steuererklärung (Anlage KAP) kannst d zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Kleines Aber: Bis das Geld auf deinem Konto ist, vergehen Wochen und Monate. Besser also, du stellst den Freistellungsauftrag rechtzeitig.

Übrigens: Kapitalerträge musst du in der Regel nicht in deiner Steuererklärung angeben. Ausnahme: Du hast auf die Erträge noch keine Steuern abgeführt. Doch noch mal: Bei der Abgeltungssteuer macht das deine Bank automatisch.

Apropos: Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag (Stand 2022: 9.984 Euro), kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser behält deine Bank auch Steuern auf Kapitalgewinne ein, die über dem Sparerfreibetrag liegen. Das heißt mehr Geld für dich.

Vor 2009 gekaufte Aktien sind steuerfrei

Interessant sind „alte“ Aktien, die du vor der Einführung der Abgeltungssteuer – also vor 2009 – gekauft hast. Denn Gewinne aus solchen Papieren sind bei einem Verkauf von der Steuer befreit.

Bei solchen Aktien gilt übrigens das Prinzip „first in, first out“. Also „zuerst rein, zuerst raus“. Heißt: Die Wertpapiere, die du zuerst gekauft hast, gelten auch als zuerst verkauft. Das kann ein Vorteil sein. Beispiel: Du hast 2007 1.000 Aktien von Daimler gekauft. Somit vor der Abgeltungssteuer. 2010 hast du noch mal 1.000 Aktien von Daimler gekauft. Also nach der Abgeltungssteuer. Nun verkaufst du 1.300 davon. Dann sind 1.000 Wertpapiere steuerfrei. Somit zahlst du nur auf 300 Aktien – ein Gewinn vorausgesetzt – Steuern.

Tipp: Um solche Deals besser auseinander zu halten, ist das Führen mehrerer Depots sinnvoll.

Abgeltungssteuer: Was ist mit Fonds & ETFs?

Für ETF-Sparer ist die Lage etwas anders. 2018 trat das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft. Dieses hebt den Bestandsschutz von Investmentfonds – somit von ETFs – auf. Heißt: Auf Gewinne aus Altfonds ist seit 2018 die Abgeltungssteuer in Form einer jährlichen Pauschale sowie beim Verkauf fällig. Erträge vor 2018 sind dagegen steuerfrei. Als Privatanleger gewährt dir der Fiskus zudem einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Wichtig: Um den Freibetrag nutzen zu können, musst du den Altfonds behalten!

Mehr Infos findest du demnächst im Artikel Investmentsteuerreformgesetz.

Verluste kannst du verrechnen

Wie schaut es aus mit dem Verrechnen von Verlusten? Gut, denn das ist möglich. Wenn auch mit Abstrichen. Machst du zum Beispiel beim Verkauf einer Lebensversicherung Minus, kannst du diese mit Zinsgewinnen aus Sparkonten verrechnen. Verluste durch Aktienverkäufe kannst du hingegen nur mit Gewinnen aus Aktien gegenrechnen.

Sonderfall ausländische Kapitalerträge

Im Ausland erzielte Kapitalgewinne unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Zur Erinnerung: Hast du dein Depot oder Sparkonto (Tagesgeld, Festgeld) bei einer deutschen Bank, führt diese automatisch die Steuern ab.

Führst du jedoch bei einer Bank im Ausland ein Konto oder Depot, führt diese die Abgeltungssteuer nicht ab. In diesem Fall musst du Gewinne in der Einkommensteuer (Anlage KAP) angeben und entsprechend selbst abführen.

Welche Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer?

Zum Schluss noch mal konkret, welche Gewinne aus Kapitalanlagen der Abgeltungssteuer unterliegen. Das sind…

Investmentfonds
Bei Investmentfonds – somit einem ETF – sind sämtliche Erträge steuerpflichtig. Egal ob der Fonds ausschüttend oder thesaurierend (reinvestierend) ist. Als Erträge gelten Zinsen und Dividendenzahlungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fonds, Anteilen und Termingeschäften. Mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 sind Teile der Erträge jedoch pauschal steuerbefreit. Dafür strich der Fiskus die Quellensteuer.

Dachfonds
Bei Dachfonds ist das Jahr des Kaufs wichtig. Bist du vor 2009 eingestiegen, gilt die Rechtslage vor 2009. Heißt: Erträge wie Dividenden unterliegen zwar der Steuerpflicht, allerdings nach dem damaligen Halbsteuerverfahren nur zur Hälfte. Diese Steuer berechnet der Fiskus zudem nach deinem persönlichen Steuersatz. Fondskäufe ab 2009 unterliegen hingegen der Abgeltungssteuer. 25 Prozent der Erträge gehen somit an Vater Staat.

Bankeinlagen
Auf alle Gewinne (Zinsen) aus Bankeinlagen ist die Abgeltungssteuer fällig.

Aktien
Dividenden sowie Gewinne beim Verkauf der Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Haltedauer der Aktien ist nicht relevant.

Anleihen
Bei Anleihen unterliegen Zinsen und Kursgewinne ebenfalls der Abgeltungssteuer.

Kapitallebensversicherung & Finanzinnovationen

Kapitallebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung entscheidet die Laufzeit. Beträgt diese unter zwölf Jahre und lässt du dir Erträge vor deinem 60sten auszahlen, musst du auf diese Abgeltungssteuer zahlen.

Von dieser befreit sind wiederum Einmalzahlungen – ergo das eingezahlte Kapital plus Gewinne -, wenn…

  • die Versicherung länger als zwölf Jahre besteht
  • der Vertragsbeginn vor dem 01.01.2005 war
  • die Leistung im Todesfall mindestens 60 % der Versicherungssumme beträgt
  • du über mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt hast

Datiert der Abschluss der Versicherung nach 2005, musst du die Hälfte der Erträge nach deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dass dir der Fiskus die halbe Summe steuerfrei lässt, ist jedoch an zwei Punkte gebunden.

  1. Die Laufzeit der Versicherung beträgt mindestens zwölf Jahre.
  2. Der Versicherer zahlt dich erst nach deinem 60sten Lebensjahr aus.

Finanzinnovationen
Erträge aus solchen Anlagen – etwa Zertifikate mit Kapitalgarantie oder Aktienanleihen – unterliegen generell der Abgeltungssteuer.

Zertifikate ohne Kapitalgarantie
Für diese gilt das gleiche, allerdings mit einer Ausnahme. Risikozertifikate sind von der Steuer befreit, wenn du diese

  • vor dem 15.03.2007 erworben und
  • mindestens ein Jahr gehalten hast.

Hierzu gibt es sogar einen Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 18. März 2022 (Az.: 7 K 120/21). Dieses wandte sich in einem Fall an das Bundesverfassungsgericht, dass allerdings nicht tätig wurde. Denn am 2. Juni 2022 teilte das zuständige Finanzamt mit, der Klage zu entsprechen. Und somit den Einkommensteuerbescheid zu ändern. Damit hatte sich der Fall erledigt.

Quellen: weltsparen.de, vr.de, finanztip.de

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